Zur Entscheidung des OVG, die Reisebeschränkungen innerhalb des Landes als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger zu kippen, erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Horst Förster:

 

„Die Entscheidung ist zu begrüßen. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen war in der Tat niemandem zu vermitteln. Denn wie sollte sich das Infektionsrisiko durch den Ausflug einer Familie an die Küste bei Wahrung des Abstandsgebots und bei fehlender Gastronomie in irgendeiner Weise erhöhen.

 

Umso unbegreiflicher ist die Reaktion der Ministerpräsidentin, die jegliche Einsicht vermissen lässt und dem Gericht mit der Bemerkung ‚Nicht alles, was rechtlich möglich ist, muss auch vernünftig sein‘ indirekt Unvernunft vorwirft. Frau Schwesig hat nichts verstanden. Was unverhältnismäßig ist, kann niemals vernünftig sein und kann genau deshalb auch rechtlich keinen Bestand haben.

 

Zudem ist eine unverhältnismäßige Maßnahme auch selten eine politisch kluge Maßnahme. Eine unverhältnismäßige und damit logischerweise auch unvernünftige Maßnahme weiterhin zu verteidigen, ist Ausdruck politischer Unvernunft.“

 

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