Der Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wurde in der ersten Lesung abgelehnt.

 

„Leider wird durch die Ablehnung unseres Antrages die bestehende Regelungslücke zum Landesanteil Mecklenburg-Vorpommern an den um 493 Mio. € höheren Umsatzsteuereinnahmen der Länder für 2019 nicht geschlossen! Somit ist die Regierung weiterhin dem Ziel des Bundes das Geld teilweise für Qualitätssteigerungen und Verbesserungen in der Fachkraft-Kind-Relation einzusetzen nicht gefolgt.

 

Durch unseren Gesetzentwurf wären die für 2019 anfallenden Umsatzsteuermehreinnahmen in voller Höhe an die kommunalen Träger der Kita-Einrichtungen weitergereicht worden. Die Kommunen hätten dadurch selbst entscheiden können, wie sie die 9,281 Mio. € vom Bund für 2019 für Qualitätssteigerungen in den Kitas einsetzen wollen. Die Ablehnung unseres Antrages schadet unserem Land und geht auf Kosten der Qualität unserer Kitas.“

 

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