Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes MV wurde abgelehnt. Damit werden die zweckgebundenen Bundesergänzungszuweisungen für steuerschwache Kommunen nicht zu 100 % an diese weitergegeben. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess:

 

„Die AfD-Fraktion wollte veranlassen, dass die zweckgebundenen Bundesergänzungszuweisungen für steuerschwache Kommunen in voller Höhe an die Kommunen mit besonders geringer kommunaler Steuerkraft weitergereicht werden. Die anderen Parteien haben die Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse verhindert.

 

Es wäre kein Problem gewesen, die Summe von ca. 230 Millionen Euro pro Jahr aus der Finanzausgleichsmasse des neuen FAG herauszunehmen, ebenso wie viele andere Vorabzugsposten zugunsten des Landes. Nun müssen sich die steuerschwachen Kommunen voraussichtlich mit 34,163 % dieser Anteilssumme begnügen.“

 

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