Auf der heutigen Landespressekonferenz stellte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) den Entwurf der Landesregierung zum Wohlfahrtsfördergesetz vor. Dazu erklärt der Obmann der AfD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Förderung der Wohlfahrtsverbände, Thomas de Jesus Fernandes:

„Sozialministerin Dreses Gefälligkeitsentwurf grenzt an Arbeitsverweigerung. Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet – so findet sich beispielsweise kein Passus, um dem zukünftigen Fördermittelmissbrauch endgültig einen Riegel vorzuschieben. Von einer klaren gesetzlichen Regelung zur Transparenz kann keine Rede sein. Offenbar besteht innerhalb der Landesregierung kein Interesse daran, den Missbrauch zu beenden.

Wer nach strukturellen Regelungen sucht, sucht vergebens. Der Gesetzentwurf regelt lediglich den winzigen Teil der Spitzenverbandsförderung und wäre nicht dazu geeignet, Vorfälle wie beim Kreisverband AWO Müritz zu verhindern. Ein Wohlfahrtsfördergesetz muss den gesamten Wohlfahrtsförderbereich abdecken. Die groß angekündigte Transparenz betrifft dabei nur die sechs Spitzenverbände. Sämtliche Kreis- und unteren Verbände bleiben davon unberührt. Dabei werden Fördermittel durch die unteren Verbände beantragt und dort ausgegeben.

Vollends an der Realität vorbei ist dabei auch noch die Aussage Dreses, dass sie sich wünscht, ‚dass starke Landesverbände auf die Kreisverbände wirken‘. Dabei waren es in der Vergangenheit gerade die Kreisverbände, welche durch Missbrauch in Verruf gekommen sind und klaren gesetzlichen Grenzen bedürfen! Das Sozialministerium macht sich damit einen schlanken Fuß und schiebt noch mehr Verantwortung auf die Landkreise ab.“

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