Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 24.01.2019
+++ Steuergerechtigkeit und -transparenz erfordern keine Beitragserhöhung! +++
Zur Ablehnung des Antrages der AfD-Fraktion „Körperschaftssteuerbefreiung für Krankenhäuser aufheben“ erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess:
„Die Krankenhauslandschaft in MV ist mehrheitlich von privaten Trägern geprägt. Es ist bekannt, dass diese Krankenhäuser z.T. zweistellige Renditen erwirtschaften. Es bleibt unklar, welche dieser Häuser ihre Gewinne regulär versteuern. Auskünfte darüber erteilt die Landesregierung mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht. Das Parlament hat sich geweigert, eine Steuergerechtigkeit mit anderen Mittelstandsbetrieben herzustellen.
Da die Körperschaftssteuer nur Gewinne besteuert, die nicht im Betrieb/Krankenhaus verbleiben, ist dies auch keine Schädigung des Hauses, sondern eine Minderung der Ausschüttung an die Eigner und eine Beteiligung der Allgemeinheit an den Gewinnen.
Daraus eine notwendige Steigerung der Versicherungsbeiträge abzuleiten, ist falsch. Weil Krankenhäuser, die eben diese Gewinne nicht ausschütten, sondern im Betrieb belassen, auch keine Körperschaftssteuer zahlen.
Die AfD will Steuertransparenz, auch bei Krankenhäusern.“
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