Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 29.01.2019

+++ SOG-Novelle: Terror noch effektiver bekämpfen! +++ 

Zum vom Kabinett für die Verbandsanhörung freigegebenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer:

„Endlich wird der finale Rettungsschuss auch in Mecklenburg-Vorpommern in das SOG eingeführt. Bereits im März des Jahres 2017 hatten wir die Notwendigkeit einer rechtssicheren Regelung im Gesetz gefordert. Beinahe zwei Jahre später liefert der Innenminister – die AfD wirkt.

Wir begrüßen, dass im Sinne eines handlungsfähigen Gefahrenabwehrrechts Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜs* nun auch in unserem Land gesetzlich verankert werden. Terrorabwehrmaßnahmen gegen Gefährder dürfen nicht nur bis zur Grenze des jeweiligen Bundeslandes reichen. Eine Harmonisierung ist hier dringend und umfassend geboten.

Innenminister Caffier betont gerne, man solle das Sicherheits- und Ordnungsgesetz nicht ständig novellieren. Bei dieser sehr wichtigen Novellierung verpasst unser Land nun allerdings die Chance, unseren Sicherheitsbehörden ein weiteres Instrument für die Bekämpfung von Terror an die Hand zu geben. Es fehlt die gesetzliche Regelung zur Präventivhaft, die bei einer auf tatsächliche Anhaltspunkte basierenden ‚drohenden Gefahr‘ den Behörden mehr Handlungsspielraum bietet und in anderen Bundesländern bereits Gesetz ist.“

*TKÜ = Telekommunikationsüberwachung

———————————————————-

Kontaktdaten der Pressestelle

Pressesprecher: Philip Hentschel

Telefon: 0385 – 525 1780

E-Mail: presse@afd-fraktion-mv.de