Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 10.01.2019

+++ MV braucht ein Nachbarschaftsgesetz +++

Gestern beschäftigte sich der Rechtsausschuss des Landtages mit der Frage, ob auch Mecklenburg-Vorpommern ein Nachbarschaftsgesetz benötigt, wie dies in fast allen anderen Bundesländern Deutschlands längst der Fall ist. Diese Frage wurde nach dem Hinweis der Justizministerin, die ein solches für nicht notwendig erachtet, von den Parteien der Regierungskoalition verneint. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

„Soweit – so schlecht. Besonders negativ ist aber nach meiner Ansicht daran zu bewerten, dass man sich noch nicht einmal die Meinung der Experten dazu anhören will. Obwohl hierzulande nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten nur auf dem Boden der Generalklauseln der §§ 1004, 906 BGB oder unter Zuhilfenahme der Regelungen des Nachbarschaftsgesetzes aus Schleswig-Holstein entschieden werden und die betroffenen Bürger damit nicht ohne Heranziehung vieler Einzelurteile die Rechtlage beurteilen können, lehnte die Landtagsmehrheit selbst den Antrag der AfD auf Durchführung einer Expertenanhörung zu diesem Thema ab.

Hochmütiger kann man sich kaum noch verhalten – schließlich hat ein Mehr an Information noch niemandem, am allerwenigsten dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und der Landesregierung geschadet. Letztlich könnte ein solches Gesetz eine wichtige Steuerungsfunktion für die Bürger des Landes erfüllen, die wissen wollen, was im Nachbarschaftsverhältnis etwa mit Blick auf zulässige Heckenhöhen, Baumüberwuchs usw. nun zulässig ist oder nicht. Die Regierungskoalition aber will von all dem nichts wissen und lässt die Bürger unseres Landes (nicht nur) nachbarschaftsrechtlich weiter im Regen stehen.“

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