Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 14.12.2018
+++ Präventivhaft: Doppelmoral in der Auseinandersetzung +++
Zur politischen und medialen Reaktion auf den Vorschlag der AfD-Fraktion, die sogenannte Präventivhaft nach bayerischem Vorbild im Sicherheits- und Ordnungsgesetz zu verankern, erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer:
„Es ist schon eine dreiste Herangehensweise vieler Kritiker, wenn man uns eine schlichte Beugehaft unterstellen will. Man fragt sich unweigerlich, ob dieser Vorwurf auch gegenüber den Präventivhaftministern Reul, Pistorius und Herrmann so formuliert würde. Das riecht sehr stark nach Anti-AfD-Doppelmoral!
Gerade Herr Dachner hat sich mit seiner Wortwahl in der gestrigen Debatte selbst entlarvt. Während sein Parteigenosse Pistorius in Niedersachsen selbstbewusst die Ausweitung des Polizeigewahrsams unter Einführung einer neuen Gefahrenbegriffskategorie verkündete, will die SPD hier im Land den Schutz von aktiven Gefährdern politisch durchsetzen.
Eine SPD, die bei wichtigen sicherheitspolitischen Zukunftsfragen mit einer so gespaltenen Zunge spricht, wird absehbar noch weniger vom Bürger verstanden. Sie wird sich an das europäische Niveau sozialdemokratischer Bedeutungslosigkeit anpassen müssen.
Zur Versachlichung der Debatte sind deshalb folgende Punkte unserer Initiative zu betonen:
Präventivhaft findet immer unter Richtervorbehalt statt und ist zeitlich begrenzt. Im hypothetischen Fall einer angewandten Präventivhaft besteht jederzeit die Möglichkeit einer Klage gegen das Vorgehen. Die Dauer der Präventivhaft, die in einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet ist, wäre bei einer Überweisung ein klassisches Thema für den Innenausschuss geworden.
Durch den Bezug auf den bayerischen Gesetzestext ist von Anfang an klar gewesen, dass bei der neuen Gefahrenbegriffskategorie ‚tatsächliche Anhaltspunkte bzw. Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr hinweisen und den Schluss auf ein […] absehbares Geschehen sowie über die Beteiligung von bestimmten Personen zulassen[…].‘ So formuliert es der Gesetzentwurf in Bayern (Bayerischer Landtag: Drucksache 17/16299, S. 9.) ausdrücklich. Und nur dies sollte Grundlage der redlichen Diskussion in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Dass Herr Caffier aus dem bayerischen Gesetzestext eine ‚Sicherheitsphilosophie des Dritten Reiches‘ herausliest, zeigt, wie zerrüttet das Verhältnis von CSU und CDU in Wahrheit sein muss.“
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