Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 30.11.2018

+++ Yamen A. – Nach der Verurteilung ist vor der Abschiebung +++

Heute ist vor dem Oberlandesgericht in Hamburg das Urteil gegen Yamen. A gefällt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Syrer einen Sprengstoffanschlag mit einer Autobombe geplant hat. Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Nikolaus Kramer:

„Die rechtskräftige Verurteilung kann nur ein Anfang sein, denn Deutschland hat kein Interesse daran, Terroristen im Land zu behalten. Niemandem ist es zu vermitteln, warum wir ausländische Terroristen in unseren Gefängnissen durch deutsches Steuergeld alimentieren sollten.

Yamen A. muss daher nach Syrien abgeschoben werden, um dort seine Haftstrafe zu verbüßen. Wer seinen Schutzstatus als Flüchtling aufs Übelste missbraucht, hat sein Gastrecht schlichtweg verwirkt. Innenminister Lorenz Caffier ist daher aufgerufen, sich auf der Innenministerkonferenz und im Dialog mit Horst Seehofer für ein Ende des Abschiebestopps nach Syrien einzusetzen. Eine lebenslange Wiedereinreisesperre für Yamen A. und vergleichbare Fälle muss politischer Konsens werden.

Es ist unerlässlich, wieder interessengeleitete diplomatische Beziehungen mit Syrien aufzubauen. Dies ist schon jetzt angezeigt, damit mittelfristig bei einer nachhaltigen Befriedung die Remigration syrischer Flüchtlinge und der Wiederaufbau des Landes mit deutscher Hilfe vorangebracht werden kann. Ein notwendiger Schritt, um die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft in eine Win-Win-Situation zwischen Deutschland und Syrien zu verwandeln.“

———————————————————-
Kontaktdaten der Pressestelle
Pressereferent: Eric Schellenberger
Telefon: 0385 – 525 1780
E-Mail: presse@afd-fraktion-mv.de