Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 17.10.2018

+++ Verfassungsänderung in der Form nicht zustimmungsfähig +++

Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Sozial- und Rechtsausschusses zur Änderung der Landesverfassung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

„Der Verfassungsänderung kann in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden. Wir erwarten, dass der besondere Schutzauftrag für Menschen mit Behinderung im Text der Landesverfassung erhalten bleibt.

Die Neufassung würde suggerieren, dass der ausdrücklich normierte Schutzauftrag für Menschen mit Behinderungen dem Wortlaut nach entfällt. Das kann nicht Sinn und Zweck der Verfassungsänderung sein.“

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