Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 09.01.2018

+++ Ausreisepflichtige Ausländer: So gut wie keine Abschiebungen in außereuropäische Länder +++
Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat sich die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer in weniger als einem Jahr um mehr als 500 Personen auf 3635 erhöht. Zudem scheiterten bis Ende Oktober 2017 insgesamt 806 Abschiebungen. In diesem Zeitraum wurden lediglich 20 Personen außerhalb von Europa zurückgeführt. Dazu erklärt der asylpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist völlig klar, dass Land Mecklenburg-Vorpommern auf einem großen Teil ausreisepflichtiger Personen sitzenbleiben wird. Das angewandte Asylrecht, wie es heute besteht, verkommt zunehmend zu einer außereuropäischen Einwanderung in unsere Sozialsysteme.
Das wird vor allem an der ständig wachsenden Zahl der geduldeten Personen ohne Reisedokumente deutlich. Diese Zahl stieg im Jahre 2017 von 915 Personen Ende Januar auf 1631 Personen Ende Oktober. Das sind innerhalb nicht einmal eines Jahres mehr als 700 weitere Personen.
Die Zahlen zeigen auch, dass die gescheiterten Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern sich weiter auf einem konstant hohen Niveau bewegen. Wir brauchen daher dringend eine Abschiebehaftanstalt in Mecklenburg-Vorpommern. Die angedachte Abschiebeeinrichtung in Glückstadt verfügt mit nur 60 Plätzen überhaupt nicht über die Kapazitäten, um der Lage Herr zu werden.
Etwa die Hälfte der Personen, die erfolgreich abgeschoben wurden, sind gemäß der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder gebracht worden. Die restlichen Fälle betrafen zumeist Abschiebungen in Balkanländer. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2017 wurden nur 20 Personen nach außerhalb von Europa abgeschoben. Abschiebungen in außereuropäische Länder finden de-facto fast nicht statt. Es ist Aufgabe der Landesregierung, geltendes Recht durchzusetzen.“
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