Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 12.10.2017

+++ Inklusion in MV: Zwangsverordnung durch Landesregierung? +++ 

Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion werden die Kontingente zur Lehrerfortbildung im Bereich Inklusion für das Schuljahr 2017/2018 von rund 1.000 Lehrkräften auf 2.900 Lehrkräfte knapp verdreifacht. Dazu erklärt der schulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stephan J. Reuken: 

„In den Augen der Landesregierung ist es logisch, dass sie den Lehrern an den allgemeinen Schulen Fortbildungen im Bereich Inklusion anbietet. Die Folge: Die Fortbildungskontingente vom Schuljahr 2016/2017 sollen im laufenden Schuljahr fast verdreifacht werden. Allerdings wird die optimale Bildung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht durch eine Massenrekrutierung von Lehrkräften in Sachen Inklusionsfortbildung erreicht, sondern durch gezielte Arbeit in Förderschulen.

Die Fortbildung der Lehrer kommt einer Zwangsverordnung gleich. Vollkommen grotesk ist dabei, dass es an den allgemeinen Schulen deswegen zu Unterrichtsausfall kommen kann – es sind schlichtweg zu wenig Vertretungskräfte vorhanden.

Der Inklusions-Irrsinn der Landesregierung darf nicht auf Kosten der Bildung an allgemeinen Schulen gehen. Der Erhalt der Förderschulen garantiert den betroffenen Kindern eine deutlich bessere Betreuung als die ideologische Gleichmacherei von Kindern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen.“

Redaktioneller Hinweis:

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2017/10/Anfrage-des-Abgeordenten-Reuken-und-Antwort-der-Landesregierung.pdf

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