Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 14.07.2017

+++ Schwesig verweigert Abgrenzung zur „Interventionistischen Linken“ +++

Zur Weigerung von Ministerpräsidentin Schwesig, sich von linksextremen Gruppen zu distanzieren, mit denen sie einen gemeinsamen Aufruf gegen die AfD unterstützt, erklärt AfD-Fraktionschef Leif-Erik Holm:

„Es ist schon traurig, dass Frau Schwesig nicht den Mumm hat, sich von diesen zahlreichen linksextremen Organisationen zu distanzieren. Stattdessen schickt sie ihren Regierungssprecher vor, der behauptet: ‚Diesen Aufruf ‚Aufstehen gegen Rassismus‘ haben Hunderte unterschrieben‘.

Was ist denn das für eine verquere Argumentation? Müssen nur genügend Leute zusammenkommen, damit man auch mit gewaltbereiten Linksextremisten kuscheln kann? Hier zeigt sich genau die Toleranz für Extremisten, die Ursache für die massiven Ausschreitungen in Hamburg ist. Zumindest wissen wir nun, dass Frau Schwesig ganz bewusst weiter zusammen mit Gewalttätern in einem Boot sitzen möchte. Sie hat damit kein Problem und hofiert damit die linksextreme Szene. Ihre Krokodilstränen nach den Ausschreitungen können wir ja nun richtig einordnen.

Und es wird ja noch besser! Verantwortlich für den Aufruf ist die ‚Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten‘, die selbst lange Jahre vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wurde, und der Deutschen Kommunistischen Partei nahesteht. Unterzeichnet hat auch die Gruppe ‚TOP B3RLIN‘. Klingt mal wieder harmlos, doch dahinter steht das Bündnis ‚Ums Ganze‘. Dieses bekennt sich ganz ausdrücklich zur Militanz. Frau Schwesig sollte dringend darüber nachdenken, ob dies die Kreise sind, in denen die Ministerpräsidentin unseres Landes verkehren sollte.

Redaktioneller Hinweis:
Der Aufruf: https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/kampagne/aufruf/
Das Impressum: https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/impressum/
Das Bündnis ‚Ums Ganze‘ im Verfassungsschutzbericht des Bundes (Seiten 107, 119 ff., 123 f. 130 f.): https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2016.pdf

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