Zur heutigen Anhörung im Sozialausschuss zum Bundesteilhabegesetz erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Ich begrüße, dass nun Menschen mit Behinderungen in ein anderes Finanzierungsschema fallen. Dies ist ein kleiner aber wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und Teilhabe. Trotz dessen hat die Landesregierung es wieder verpasst, im Bereich Soziales die richtigen Weichen zu stellen und den Bund in die Pflicht zu nehmen.
Der jetzt notwendige Fachkräftebedarf an Sozialpädagogen zur Betreuung und Beratung von Menschen mit Behinderungen ist zeitnah nicht zu erreichen. Wie sollen die rund 400 Fachkräfte kurzfristig und mit fairer Entlohnung eingestellt werden? Wer bestellt, bezahlt auch – mit dieser Landesregelung muss das Land die neu entstehenden Kosten der Landkreise und Kommunen übernehmen. Dieser zusätzliche Bedarf beißt sich ebenfalls mit dem Bedarf an Sozialpädagogen an Kitas und Schulen.
Grundsätzlich mangelt es dem Gesetz an Transparenz. Wenn die Leistungserbringer der Freien Wohlfahrt zugleich auch Beratungstätigkeiten übernehmen sollen, ist keine Unabhängigkeit gewährleistet. Vor dem Hintergrund der AWO-Affäre in Mecklenburg-Vorpommern und dem haarsträubenden Wohlfahrtsfördergesetz-Entwurf der Landesregierung werden sämtliche Bemühungen, klare Regeln und transparente Strukturen für die Freie Wohlfahrtspflege zu schaffen, konterkariert.“
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