Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 13.03.2019 

+++ Wohlfahrtsverbände: klare gesetzliche Regelungen dringend geboten +++ 

Zur Entscheidung im Rechtsstreit um Entlassung und Schadensersatz von Ex-Geschäftsführer des Müritz-Kreisverbandes der AWO erklärt der AfD-Obmann des Untersuchungsausschusses „Wohlfahrtsverbände“, Thomas de Jesus Fernandes:

„Jahrzehntelanges Wegschauen der Politik und Ignoranz gegenüber des Landesrechnungshofes haben diesen Missbrauch erst möglich gemacht. Ich frage mich, ob das nur die Spitze des Eisberges war, wie die Berichte des Landesrechnungshofes nahelegen. Jetzt, nach zivilrechtlicher Klärung des Falles, wollen wir auch Einsicht in die Prozessakten, damit der Untersuchungsausschuss Schwachstellen aufzeigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen kann. SPD, CDU und Linkspartei hatten bisher unseren Antrag auf die zivilrechtlichen Gerichtsakten mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt. Die strafrechtliche Beurteilung obliegt nun der Justiz.“

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