Morgen wird das Urteil im Totschlag-Prozess zu Oleh T. gesprochen. Medienvertretern ist zu entnehmen, dass das Landgericht der Presse untersagt, Fotos vom Angeklagten anzufertigen, damit dieser nicht erneut randaliert. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Dass der Vorsitzende Richter keine Unruhe im Gerichtssaal haben möchte, ist verständlich. In Fällen schwerster Kriminalität überwiegt aber das Informationsinteresse der Öffentlichkeit eindeutig gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Angeklagten, nicht abgelichtet zu werden. Die Angst vor aggressiven Reaktionen von Oleh T. führt faktisch dazu, dass das Gericht die Zulassung der Medien vom zu erwartenden Verhalten des Angeklagten abhängig macht. Damit wird die Entscheidung über eine umfassende Berichterstattung aus dem Gerichtssaal in die Hände des Angeklagten gelegt. Das ist nicht nur ein verheerendes Signal für einen wehrhaften Rechtsstaat, sondern zugleich eine verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahme. Denn damit wird das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 9.9.2016, BvR 2022/16) hat in einem vergleichbaren Fall, wo das Gericht Bildaufnahmen von der Ablehnung des Angeklagten abhängig gemacht hat, dies als einen offensichtlichen Verstoß gegen die Pressefreiheit gewertet. Auf die Randale eines Angeklagten ist mit den im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen sitzungspolizeilichen Maßnahmen und nicht mit einer Einschränkung der Pressefreiheit zu reagieren.“

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