Pressemitteilung des Kreisverbandes Mecklenburg-Schwerin

Der Autofahrer als Milchkuh im Landkreis Parchim.

Eines sei vorangestellt: Die AfD hat keinerlei Sympathien für rücksichtslose Raser und die Unfallzahlen durch überhöhte Geschwindikgeit sind uns durchaus bekannt.

Wenn Autofahrer sich nicht an geltendes Recht halten und damit ordnungswidrig handeln, müssen sie dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.  Allerdings hat dies im Rahmen der bestehenden Gesetze und unter Berücksichtigung der Erlasslage aus dem Wirtschaftsministerium (alt) zu geschehen.

Dies ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim ganz offensichtlich nicht der Fall. Nach den uns vorliegenden Informationen, erfolgt die gesamte Übergabe der Rohdaten für die Bildbarbeitung an eine Privatfirma.
Dieser Verfahrensschritt ist damit der Kontrolle des Landkreises entzogen, so sehen die Privaten zum Beispiel auch den mit auf dem Bild befindlichen Beifahrer, der aus datenschutzrechtlichen Gründen zu schwärzen ist.

Dr. Alexander Kuhr: „Nach unserem jetzigen Kenntnisstand können wir jedem Bürger nur abraten einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarngeld wegen Geschwindigeitsüberschreitung zu bezahlen. Legen sie Widerspruch ein und lassen sie sich anwaltlich beraten. Dies gilt ausdrücklich nicht für Bescheide der Polizei.“

Thomas de Jesus Fernandes ergänzt: „Die jetzige Praxis erfüllt nicht die Voraussetzungen des Datenschutzes und erscheint, mit der vollständigen Übergabe der Rohdatenauswertung an eine Privatfirma, aus meiner Sicht,  rechtswidrig. Es ist mir schleierhaft, warum die anderen im Kreistag vertretenen Parteien hier nicht mit uns für die Rechte des Bürgers eintreten wollten.“