Zur Bundesratsinitiative Bayerns zur Verschärfung des Strafrahmens bei Wohnungseinbrüchen erklärt AfD-Landessprecher Matthias Manthei:

„Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern irrt, wenn er die Initiative unterstützt. Die Bundesratsinitiative wird keinen einzigen Wohnungseinbruchsdiebstahl verhindern. Es geht darin nur um die Erhöhung des Mindeststrafrahmens für sogenannte ‚minderschwere Fälle‘, also um Ausnahmefälle. Im Regelfall galt und gilt sowieso die Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe, die offenbar auch schon nicht abschreckt. Glaubt in der Regierung jemand ernsthaft, ein Mitglied einer organisierten Bande oder ein drogenabhängiger Beschaffungskrimineller bricht künftig nicht mehr in Wohnungen ein, wenn ihm ein eventueller ‚minderschwerer Fall‘ nicht mehr zu Gute kommen kann?

Zu beachten sind auch die oberen Enden der Strafrahmen, die beim Einbruchsdiebstahl regelmäßig 10 Jahre Freiheitsstrafe und bei den minderschweren Fällen immerhin noch 5 Jahre betragen. All dies dient schon jetzt keiner Abschreckung mehr, weil die Chance, nicht erwischt zu werden, sehr groß ist.

Zu den Strafzwecken gehört es, so zu strafen, dass potentielle Nachahmer abgeschreckt werden. Die Verhängung einer Strafe steht jedoch erst am Ende eines strafrechtlichen Verfahrens. Entscheidend ist dessen Anfang, das Ermittlungsverfahren, das von Polizei und Staatsanwaltschaft geführt wird. Offenbar wollen die Altparteien ihren Personalabbau dort durch populistisches Getöse kaschieren.“