Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hob vorgestern das Verbot des Verwaltungsgerichtes Schwerin zur Ernennung Steffen Bockhahns (Linke) zum Rostocker Jugend- und Sozialsenator auf. Das Verwaltungsgericht Schwerin bemängelte die fehlende fachliche Eignung und dass andere Bewerber erst gar nicht gehört wurden.

Die AfD Rostock kritisiert dabei nicht nur den Bewerber, sondern auch die Verfahrensweise zur Auswahl eines bestmöglichen Kandidaten. So wurden andere Bewerber schon im Vorfeld kalt gestellt und die Wahl mitten im Bewerbungsverfahren „durchgezogen“.

Rostock erlangte mit seiner Senatorenposse überregionale Berühmtheit und kostete dem Steuerzahler schon im Vorfeld dringend benötigtes Geld. Da das Hauptverfahren noch aussteht, ist immer noch nicht klar, ob Rostock der abgewiesenen Bewerberin Schadensersatz zahlen muss. Ein Senator in Rostock erhält nach der Besoldungsgruppe B5 ein monatliches Salär von 8.300 € plus Zulagen.

Nach Auffassung der Rostocker AfD geht es Rot-Rot-Grün nicht nur um die Versorgung eines derzeit beschäftigungslosen Berufspolitikers. Die Linke dürfte natürlich schon für ihren Bürgermeisterkandidaten im Jahre 2019 planen. Der Posten des Senators für Jugend, Gesundheit, Soziales, Schule und Sport bietet mit Blick auf eine angestrebte Machtübernahme im Rathaus beste Gelegenheiten, um sich recht billig und ohne größeres Risiko als Wohltäter zu profilieren.

Holger Arppe, Mitglied der Bürgerschaft dazu: „Er ist ‚überglücklich‘. Wir sind es nicht. Das Amt, das eigentlich einem mit allen Wassern des Metiers gewaschenen Fachmann (oder -frau) vorbehalten sein sollte, verkommt damit nur noch als Mittel zum Zweck.“