Pressemitteilung der AfD im Kreistag Ludwigslust-Parchim

Die Abgeordneten der AfD im Kreistag Ludwigslust-Parchim werden zur nächsten Kreistagssitzung einen Antrag einbringen, der sich mit dem Verwaltungshandeln in Ortkrug beschäftigt.

Dr. Alexander Kuhr sagt dazu: „Auch wenn sich die Landkreisverwaltung mit ihrem Handeln formaljuristisch auf der sicheren Seite sieht, so wurden doch grundgesetzlich festgelegte Maßstäbe an Verwaltungshandeln verletzt. Für den Bürger muss das staatliche Handeln vorhersehbar und berechenbar sein, der Bürger darf nicht zum bloßen Objekt des Staates degradiert werden. Was nicht nur die betroffenen Autofahrer in diesem Fall aufbringt ist der Umstand, dass über 20 Jahre lang eine falsche Beschilderung die Bürger in Ortkrug mit einem 20 km/h zu schnellen Durchgangsverkehr gefährdet hat, dann, nachdem auf einen Bürgerhinweis der korrekte Zustand hergestellt wird, gelingt es in Tagesfrist die Geschwindigkeitsmeßanlage umzustellen.“

Thomas Fernandes ergänzt: „Wir werden beantragen im Rahmen des Opportunitätsprinzips erneut prüfen zu lassen, ob Bußgelder in Verwarngelder umgewandelt werden können, Verwarngelder in der Höhe herabgesetzt werden und im Rahmen einer Toleranz ganz auf die Ahndung verzichtet werden kann. Natürlich soll jeder zur Rechenschaft gezogen werden, der die bisher gültigen 70 km/h überschritten hat.“

Aus Sicht der AfD-Kreistagsabgeordneten nimmt die StVO durchaus Rücksicht darauf, dass der Mensch ein „Gewohnheitstier“ ist: so weisen die Schilder 1008-30 und 1008-31 auf geänderte Vorfahrt bzw. Verkehrsführung hin, ein vergleichbares Schild für geänderte Höchstgeschwindigkeit fehlt leider. Außerdem ignoriert der Kreis die Tatsache, dass viele Autofahrer, auch wenn sie das nicht von der Beachtung der tatsächlichen Beschilderung entlastet, auf die Beschilderung in ihrem Navigationsgerät achten, die natürlich nicht so schnell umgestellt werden kann. Wer bisher seinen Tempobegrenzer oder Tempomat am Ortseingang Ortkrug aus Gewohnheit auf 70 km/h gestellt hat, der sollte dafür nicht unangemessen bestraft werden, wenn er dies auch nach der Neubeschilderung in den ersten drei Tagen getan hat. Wäre der Landkreis wirklich an einer Gefahrenabwehr interessiert gewesen, dann hätte man die ersten Tage gemeinsam mit der Polizei die Bürger auf die veränderte Situation hinweisen können.

Dr. Kuhr: „Wir hoffen, dass möglichst viele Abgeordnete der demokratischen Parteien unseren Antrag unterstützen werden.“

V.i.S.d.P.: Kreisverband der AfD Mecklenburg-Schwerin, Mittelstelle 9, 19061 Schwerin, Pressesprecher: Thomas de Jesus Fernandes, Tel. 0385-20279210, info@alternative-mv.de