+++ Sieg der freien Rede: Landesverfassungsgericht kippt Sprachzensur +++

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat der Klage des Fraktionsvorsitzenden der AfD, Nikolaus Kramer, stattgegeben. Das Landtagspräsidium erteilte ihm am 25. Oktober einen Ordnungsruf, weil er das Wort „Neger“ verwendet hatte. Mit heutigem Urteil hat das Landesverfassungsgericht in Greifswald festgestellt, dass der Ordnungsruf der Landtagspräsidentin gegen den Vorsitzenden der AfD-Fraktion wegen der Verwendung des Wortes „Neger“ verfassungswidrig war. […]