WERDEN SIE TEIL
DER VERÄNDERUNG

UNSER ZIEL: 3.000 MITGLIEDER

2.700 Mitglieder

GEMEINSAM KÄMPFEN

Die AfD stellt die erfolgreichste Neugründung einer Partei in der Nachkriegszeit dar. Innerhalb weniger Jahre haben wir den Einzug in alle Landtage geschafft und uns im Bundestag als etablierte Kraft positioniert. Dennoch bleibt viel zu erledigen, und dafür zählen wir auf Sie!

Wenn sie eine Zusendung des Mitgliedantrages in Papierform wünschen, schreiben Sie uns gerne eine Mail an buero@afd-mv.de 

Häufige Fragen

Ihr Mitgliedsantrag wird an die für die Aufnahme zuständige Untergliederung weitergeleitet. Der regionale Vorstand wird sie zu einem Aufnahmegespräch einladen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis (oder Reisepass und eine gültige Meldebestätigung) mit, damit Ihre Angaben auf dem Mitgliedsantrag geprüft werden können. Beim Aufnahmegespräch bestätigen Sie Ihren Willen, Mitglied zu werden, mit Ihrer Unterschrift.

Nach dem Aufnahmegespräch wird der zuständige Vorstand über Ihren Mitgliedsantrag einen Beschluss fassen. Dieser Beschluss wird Ihnen mitgeteilt. Anschließend können die übergeordneten Parteigliederungen binnen eines Monats der Aufnahme widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist erhalten Sie eine Annahmeerklärung sowie Ihren Mitgliedsausweis und der vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird in Rechnung gestellt.

Das Engagement in der AfD ist ehrenamtlich. Als Mitglied haben Sie das Recht an allen Mitgliederveranstaltungen (z.B. Stammtische, Mitgliederparteitage) teilzunehmen, für Ämter in der Partei und Parlamentsmandate zu kandidieren und über Bewerber abzustimmen. Es besteht die Pflicht, den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu zahlen. Eine Verpflichtung zur aktiven Teilhabe am Parteigeschehen gibt es nicht.

Als Richtwert für Ihren Mitgliedsbeitrag wird 1% des Nettoeinkommens empfohlen. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 120 Euro. Für Mitglieder mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf reduzierten Beitrag zu stellen. Erbrachte Nachweise (z. B. Studentenausweis, Rentenbescheid) werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bitte besprechen Sie das bei Bedarf im Aufnahmegespräch.

Der Mitgliedsbeitrag kann, wie Spenden auch, in der Steuererklärung abgesetzt werden. Die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1.650 Euro) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet. Weitere 1.650 Euro können Sie als Sonderausgabe mit Ihrem persönlichen Steuersatz in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.

Um die Aufnahme in die AfD beantragen zu können, dürfen Sie keiner konkurrierenden Partei, keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie zur Prüfung der Unvereinbarkeitsliste verpflichtet. Sollte diese Organisation dort aufgeführt sein, ist dies gleichzeitig mit dem Mitgliedsantrag schriftlich anzuzeigen. 

Ganz klare Antwort ist: NEIN! Wir haben für unsere Mitglieder, die Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind, vor Kurzem eine ausführliche Handreichung erstellt. Diese ist für jedes Mitglied relevant.

Hier finden Sie unsere Ausarbeitung

Von Seiten der AfD erfährt kein Außenstehender etwas über Ihre Mitgliedschaft. Nur Sie selbst entscheiden, wem Sie diese Information zur Kenntnis bringen.

Der jeweilige Gebietsverband (Bundes-, Landes-, Kreisverband) schickt Ihnen regelmäßig Nachrichten an Ihre E-Mail-Adresse, um Sie auf Veranstaltungen und Termine aufmerksam zu machen.

Bestehen Fristen für eine Einladung, wie etwa für Parteitage, sind diese in den Satzungen der Partei geregelt.