Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Rechtsvorschriften geht hervor, dass seit Ende 2023 die Zahl der Landesgesetze von 422 auf 442 gestiegen ist und somit 20 zusätzliche Gesetze geschaffen worden sind. Auch nach der Streichung der Corona-Verordnungen wächst die Zahl der Verordnungen unentwegt von 944 im Jahr 2023 auf 961 Verordnungen an. Bei den Verwaltungsvorschriften reduzierte die Landesregierung von 779 Verwaltungsvorschriften Ende 2023 mit 204 Förderrichtlinien auf 754 mit 174 Förderrichtlinien. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Kräftezehrendes Verwaltungschaos ist scheinbar das Ziel von Rot-Rot. Die Gesetze und Verordnungen nehmen rasant zu. Einzig und allein bei den nicht mehr benötigten Pandemie-Rechtsvorschriften und Förderrichtlinien kürzt man im Saldo um 30 ein. Dies wird auch der finanziellen Realität geschuldet sein, nun weniger fördern zu können.
Die Zahlen zeigen deutlich, dass Wirtschaftsverbände und Kammern keine gefühlte Wahrnehmung haben, sondern auf Landesebene für die Gesellschaft deutlicher Mehraufwand produziert wird. Trotz aller Bekundungen im Koalitionsvertrag wird der Bürokratie-Leviathan weiter gefüttert.
Hier muss endlich ein Umdenken stattfinden. Generelle Regelungen sollten nur da ersetzen, wo etwas häufig und periodisch geregelt werden muss. Wo häufig individuelle Leistungen verlangt werden, da braucht es keine bis ins kleinste Detail ausgearbeiteten Vorschriften. Zahlreiche Förderprogramme kann man zusammenfassen. Die Paragrafen-Hydra muss endlich wirksam bekämpft werden, bevor weitere Köpfe nachwachsen.“
Redaktioneller Hinweis:
Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Schmidt und Antwort der Landesregierung: Kleine Anfrage des Abgeordneten Schmidt und Antwort der Landesregierung