Der Abgeordnete der AfD-Fraktion Thomas de Jesus Fernandes erhielt im Rahmen der Aktuellen Stunde der Plenarwoche für den Satz „Auf CSDs können auch Pädophile ihren kranken Neigungen freien Lauf lassen“ einen Ordnungsruf. Der Ältestenrat lehnte den Widerspruch ab, es kam heute zur Abstimmung im Plenum. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich entschieden, den Ordnungsruf gegen den AfD-Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes aufrechtzuerhalten – trotz erbrachter Belege, welche die Aussage untermauern. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Noch einmal: Es geht darum, dass sich unter der Regenbogenfahne auch Pädophile und ihre Unterstützer versammeln. Pädophile Gruppen, wie die ‚Krumme 13‘, rufen offen zur Teilnahme an CSDs auf. Das ist keine Erfindung, sondern dokumentierte Realität. Wer die Augen davor verschließt, duldet offene Pädophilie unter der Regenbogenfahne. Es ist geradezu ekelerregend, dass die Mitglieder der übrigen Fraktion trotz eindeutiger Fotos von CSDs am Ordnungsruf festhalten und die Realität nicht anerkennen wollen.
Wenn es nicht mehr erlaubt ist, auf öffentlich sichtbare Fakten hinzuweisen, dann sind wir nicht weit vom Gesinnungsparlament entfernt. Die CSDs wurden von pädophilen Aktivisten gekapert, um sich als legitimer Teil sexueller Vielfalt darzustellen. Wer wegschaut, weil es gerade nicht politisch opportun ist, macht sich mitschuldig.“
Redaktioneller Hinweis:
Einspruch zum Ordnungsruf von Thomas de Jesus Fernandes und Belegmaterial: Anhang zum Einspruch_Thomas de Jesus Fernandes Einspruch gegen Ordnungsruf