Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung von drei illegal eingereisten Somaliern an der deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. Die Bundesregierung verteidigt ihr Vorgehen und will argumentativ „nachschärfen“, während gleichzeitig der Staatsrechtler Boehme-Neßler laut einem Welt-Interview für Deutschland den Beginn „eines juristischen Klärungsprozesses“ über viele Instanzen hinweg prognostiziert. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jan-Phillip Tadsen:
„Die offenen Grenzen der letzten Jahre haben zu einer Kriminalitätskrise und dem Ende der Integrationsfähigkeit geführt. Es ist ein zentrales Wahlkampfversprechen der Bundesregierung gewesen, hiergegen eine effektive Wende herbeizuführen. Die bisherigen Maßnahmen haben aber bisher nur in wenigen Fällen zu Zurückweisungen neuer Asylantragssteller geführt. Das ist das Gegenteil des von Kanzler Merz damals angekündigten ‚faktischen Einreisestopps‘, der natürlich eine rechtliche Grundlage finden könnte, wenn der politische Wille dafür endlich entstehen würde.
Die Verantwortungsträger von Bund und Ländern werden aktuell von der linken Asyllobby in eine juristische Grundsatzschlacht überführt. Die Landesregierung täte gut daran, sich in dieser zentralen Zukunftsfrage auf die Seite der Wirklichkeit zu stellen. Egal ob Dublin-Rücküberstellungen, scheiternde Abschiebungen, Anstieg der Kriminalität oder scheiternde Integration. Auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen die landesbezogenen Fakten eines an allen Ecken und Kanten nicht mehr funktionierenden Asylsystems auf den Tisch. Und damit zur Begründung eines migrationspolitischen Notstandes für ganz Deutschland beitragen!“
Redaktioneller Hinweis:
Link zur Berichterstattung: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus256205370/nach-urteil-zu-dobrindts-zurueckweisungen-dann-muss-die-frage-erlaubt-sein-ob-der-richter-vielleicht-befangen-ist.html?source=puerto-reco-2_ABC-V46.0.C_current