Die Landgerichte Rostock und Stralsund haben über die Anträge der AfD-Fraktion auf Unterlassung der Verbreitung einer Presseerklärung und der weiteren Verbreitung eines umstrittenen Videos durch Kreisverbände der Linkspartei entschieden. In der Pressemitteilung und dem Video wird Abgeordneten der AfD vorgeworfen, das krankheitsbedingte Zittern des Abgeordneten Dirk Bruhn im Plenarsaal imitiert zu haben und werden diese als „politische und menschliche Arschlöcher“ betitelt. Während das Landgericht Stralsund den Antrag vollumfänglich abgewiesen hat, gab das Landgericht Rostock der AfD-Fraktion teilweise Recht – demnach darf der Kreisverband Rostock der Partei DIE LINKE die AfD-Abgeordneten im Landtag nicht mehr pauschal als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Enrico Schult:

„Ich nehme die Gerichtsentscheidungen zur Kenntnis, halte sie aber insgesamt für nicht überzeugend oder gar nachvollziehbar. Die Aussagen von Herrn Bruhn entbehren aus meiner Sicht jeder Grundlage. Weder gibt es Videoaufnahmen noch Zeugenaussagen, die seine Behauptung bestätigen, in der Verhandlung vor dem Schweriner Landgericht verstrickte er sich gar in Widersprüche. Gleichwohl wurde diese unbelegte Darstellung durch linke Parteistrukturen in großem Stil öffentlich verbreitet. Weder das Landgericht Stralsund noch das Landgericht Rostock unterbinden dies. Der entscheidende Punkt für mich ist nicht die Bezeichnung von uns AfD-Abgeordneten als ‚politische und menschliche Arschlöcher‘. Diese infantile Beleidigung prallt an mir ab. Entscheidend ist, dass die abstoßende und weiterhin unbelegte Behauptung, ich hätte Herrn Bruhns Zittern imitiert, weiterverbreitet werden darf.

Für mich stand von Beginn an nicht Konfrontation, sondern Klarstellung im Vordergrund. Ich möchte meine Integrität wiederhergestellt sehen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dass man nun offensichtlich unbelegte Vorwürfe öffentlich äußern und diese anschließend parteiintern weiterverbreiten darf, widerspricht meinem grundsätzlichen Rechtsverständnis. Als juristischer Laie bleibt mir nur Kopfschütteln.

Noch schwerer wiegt aus meiner Sicht die Frage, welche Signalwirkung diese Urteile für das parlamentarische Miteinander haben werden: Wenn künftig jeder Abgeordnete unbelegt Anschuldigungen äußern darf, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, ist ein neuer Tiefpunkt im politischen Stil erreicht. Deswegen hoffe ich auf meine Rehabilitation durch das Oberlandesgericht und eine Klärung des Sachverhaltes.“

Thore Stein, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, ergänzt:

„Ich war selbst aktiv an der Debatte beteiligt und kann klar sagen: Eine solche Geste hat es nicht gegeben – weder von mir noch von Kollegen. Die Situation im Plenarsaal war für alle sichtbar. Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, wie eine derart schwerwiegende und persönlich ehrverletzende Unterstellung ohne Beleg weiterverbreitet werden darf. Wir stehen deshalb weiterhin zu unserer Position und werden den Rechtsweg weiter beschreiten.“