Das Landgericht Schwerin hat in seinem heutigen Urteil den Antrag der AfD-Abgeordneten Thore Stein und Enrico Schult auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den LINKEN-Abgeordneten Dirk Bruhn abgelehnt. Die AfD-Abgeordneten hatten von Dirk Bruhn die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, in der er sich verpflichten sollte, nicht mehr zu äußern, dass AfD-Abgeordnete sein krankheitsbedingtes Zittern imitieren. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Enrico Schult, und der Parlamentarische Geschäftsführer, Thore Stein:

„Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar, insbesondere weil sie den Schutzzweck der Abgeordnetenindemnität unberücksichtigt gelassen hat. Wir werden daher gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen. Die Indemnität eines Abgeordneten ist kein Freibrief für verleumderische und ehrenrührige Aussagen, die keinerlei politischen Bezug haben.  Weder die Auswertung der Videoaufnahmen noch Aussagen anderer Abgeordneter oder Beobachter konnten die Darstellung von Herrn Bruhn bestätigen, zudem konnte sich dieser während der Verhandlung kaum an Einzelheiten dieser vermeintlichen Imitation erinnern.

Dennoch hat die Linksfraktion die offensichtliche Unwahrheit für eine breite Social-Media-Kampagne instrumentalisiert und damit in den Landratswahlkampf in der Mecklenburgischen Seenplatte eingegriffen. Das ist nicht nur politisch unredlich, sondern entbehrt jeglicher Moral. Es ist erschreckend, zu welchen Mitteln inzwischen gegriffen wird, um der Opposition Steine in den Weg zu legen und den demokratischen Machtwechsel zu torpedieren.

Persönliche Beleidigungen und unwahre Behauptungen haben in der politischen Auseinandersetzung nichts zu suchen. Die Entscheidung des Landgerichts ändert nichts daran, dass Bruhns Vorwurf unbelegt und falsch bleibt.“