Heute tagte der Innenausschuss über drei Stunden lang in einer Sondersitzung zu den schweren Messerattacken in Schwerin, Rostock und Wismar. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:

 „Die heutige Sitzung hat die schweren Messerattacken von Rostock und Schwerin nur sehr begrenzt aufklären können. Im Fall Rostock hat das Innenministerium „keinen Kenntnisstand“ zu Zeugenaussagen über ein ‚südländisches Aussehen‘ des Täters. Die Vermummung des Täters lasse laut Landesregierung eine solche Beobachtung der Zeugen unwahrscheinlich erscheinen. Das ist sehr bemerkenswert, da die Zeugen trotz der Vermummung das Alter des Täters mit 40 bis 50 Jahren so glaubwürdig angeben konnten, dass es in die amtliche Täterbeschreibung übernommen wurde. Im Rechtsausschuss des Landtages und darüber hinaus wird genau dieser Ermittlungsstand zu prüfen und mit einer perspektivisch vorliegenden Aktenlage zu beantworten sein.

Der Tatverdächtige im Fall Schwerin war bereits zuvor polizeibekannt im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten sowie Körperverletzung. Das heute nur sehr oberflächlich dargestellte soziokulturelle Umfeld von Opfer und Täter wirft viele weitere Fragen auf, die mit Fortschreiten der Ermittlungen unbedingt weiter reflektiert werden müssen. Grundsätzlich ist aber schon jetzt beim Schweriner Tötungsdelikt die politische Frage zu stellen, warum die Regierung Menschen mit einem so großen Gewaltpotential überhaupt ins Land gelassen hat und möglicherweise nach wie vor lässt.

Insbesondere der Fall Wismar zeigt, wie sehr unser geltendes Asylrecht auf europäischer Ebene einem Systemversagen unterliegt. Über das Eurodac-System hätte schon 2022 bei der Ersteinreise des Iraners festgestellt werden müssen, dass die Person über einen Schutztitel in Griechenland verfügte. Aufgrund dieser üblen Nicht-Anwendung vorhandener Instrumentarien mussten zweieinhalb Jahre vergehen, in denen dieser Mensch unsere Bürger bedrohen, verletzen und dabei 156 Straftaten als Intensivtäter anhäufen konnte. Auch hier sind weitergehende Fragen notwendig, die aufklären helfen müssen, warum das Eurodac-System keinen Treffer anzeigt, als diese der Öffentlichkeit Leid bringende Person Deutschland aufsuchte.“