Zur Veröffentlichung des neuen Beteiligungsberichts 22-23 des Finanzministeriums erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Es ist erfreulich, dass nach jahrelanger Vernachlässigung durch die Landesregierung nunmehr Fortschritte bei der Transparenz und Strukturierung der Landesbeteiligungen zu erkennen sind. Die Bündelung der Gesellschafterrechte im Finanzministerium mag eine effizientere Verwaltung ermöglichen, doch bleibt der Eindruck, dass diese Zentralisierung in erster Linie aus der Not heraus entstanden ist, um jahrelanges Versagen zu kaschieren.
Uns fehlen jedoch weiterhin relevante Informationen. Auch die von der AfD-Fraktion geforderte jährliche Berichterstattung wurde erneut ignoriert, obwohl andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt hier Vorreiter sind. Für dieses Jahr sollte auf eine jährliche Berichterstattung umgeschwenkt werden, um die Aktualität zu gewährleisten.
Die Einführung eines Public Corporate Governance Kodex und eines Beteiligungshandbuchs ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings fehlt es weiterhin an umfassender Transparenz, insbesondere bei Vergütungen und Sitzungsgeldern für Aufsichtsräte in den Landesunternehmen. Es bleibt unverständlich, warum Managergehälter bei Landesbeteiligungen wie dem Fährhafen Sassnitz noch nicht offengelegt werden. Steuerzahler und Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu wissen, wie ihre Gelder verwendet werden. Zum Beispiel auch inhaltlich welche Art der Finanzanlageprodukte bei der Ihlenberger Abfallgesellschaft für Renaturierungsmaßnahmen gewählt wurden.
Die AfD-Fraktion wird die Umsetzung der neuen Beteiligungsrichtlinien kritisch begleiten. Unser Ziel bleibt eine klare und vollständige Offenlegung aller relevanten Daten, Finanzanlage-Informationen und auch Vergütungs- und Betriebsratsinformationen. Nur so kann eine echte Transparenz gewährleistet werden, die dem Vertrauen der Bürger gerecht wird. Es reicht nicht, sich hinter zweijährlichen Berichten zu verstecken und weiterhin zentrale Themen wie die Tarifbindung oder die Zahl der Betriebsräte auszusparen. Mecklenburg-Vorpommern braucht ein Beteiligungsmanagement, das sich durch Klarheit auszeichnet – und nicht durch positiv selektive Berichterstattung.“