Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass im Schnitt 3400 – 3500 Studenten aus dem Nicht-EU Ausland an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind. Die Finanzierung dieser Studienplätze wird unter anderem durch Gesamtzuschüsse im Einzelplan 13 und weitere Zuweisungen zum Beispiel durch den Hochschulpakt gewährleistet. Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul Timm:
„Für Internationale Studenten fallen besondere Kosten an, die durch die Erhebung einer Studiengebühr von 500 Euro pro Semester wenigstens teilweise wieder ausgeglichen werden könnten. Insbesondere die begleitenden Sprachangebote zum Erlernen der deutschen Sprache in einer studientauglichen Form sind besonders kostenintensiv, weil geschultes Lehrpersonal zusätzlich bereitgehalten werden muss. Die Einnahmen aus dieser Gebühr könnten also den Hochschulen zugutekommen.
Diese Studiengebühr ist bundesweit auch kein Novum, sondern lehnt sich eng an die entsprechende Studiengebühr im baden-württembergischen Landeshochschulgesetz an, wo allerdings 1.500 Euro pro Semester an Studiengebühren erhoben werden.“
Redaktioneller Hinweis:
Kleine Anfrage des Abgeordneten Paul Timm und Antwort der Landesregierung: Kleine Anfrage des Abgeordneten Paul Timm und Antwort der Landesregierung