Ein mutmaßlicher Vergewaltiger aus Ghana, der ausreisepflichtig war, sollte nach Anordnung der kommunalen Ausländerbehörde des Landkreises Rostock in Abschiebungshaft gehen. Anstatt diese Maßnahme erfolgreich durchzuführen, scheiterte laut Landesregierung eine Abholung durch Polizeikräfte des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der „sehr knapp bemessenen Zeit“. Dies führte letztlich zu einer Entlassung aus der Untersuchungshaft, wie in der Antwort der Landesregierung auf Fragen des Abgeordneten Tadsen zu lesen ist. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:

„Die Antwort der Landesregierung verdeutlicht, dass die Zuführung in die Abschiebungshaft letztendlich an fehlenden Polizeikräften in Nordrhein-Westfalen scheiterte. Allein dieser Fakt zeigt, wie weit entfernt wir von einem durchsetzungsstarken Rechtsstaat aktuell sind. Der Fall muss dringend in den Ausschüssen des Schweriner Landtages weiter aufgeklärt werden und Konsequenzen haben.

Ein Abgleich der Antwort der Landesregierung mit anderen Dokumenten aus dem Landkreis Rostock und aus NRW ist zwingend erforderlich. In jüngerer Vergangenheit war ja häufiger von Anstrengungen für eine verbesserte Rückführung selbst in der Regierung zu hören. Zu diesen Lippenbekenntnissen passt absolut nicht, dass ein Fall wie dieser überhaupt denkbar geschweige denn offen dokumentiert ist!“

Redaktioneller Hinweis:

Fragen des migrationspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion und Antworten der Landesregierung: Beantwortung Fragestunde (Ghanaer)