Laut dem aktuellen Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofs schreiben die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern seit fast einem Jahrzehnt wieder rote Zahlen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

 „Ein Minus von 175 Millionen Euro im Jahr 2023 und noch nicht gelöste Defizite in den kommenden Jahren zeigen die dramatischen Konsequenzen einer verfehlten Finanzpolitik der Landesregierung. Die rot-rote Landesregierung trägt die Verantwortung für die prekäre finanzielle Lage der Kommunen. Statt die Gemeinden zu stärken, hat man sie mit einer Flut von Aufgaben und wachsenden Sozialausgaben überlastet, ohne ihnen die notwendigen Mittel an die Hand zu geben. Die Beispiele der Umsetzungen des Bundesteilhabegesetzes zeigen dies im Bericht auf. Das enorme Aufwachsen weiterer Stellen ist nicht mehr zu stemmen. Zumal der Bericht klarstellt, dass der Stellenbesetzungsgrad in der Kernverwaltung sinkt. Diese Politik gefährdet die Handlungsfähigkeit der Kommunen und belastet die Bürger massiv.

Die Landesregierung lässt die Kommunen mit den finanziellen Herausforderungen allein, während sie selbst auf teure Prestigeprojekte setzt und notwendige Reformen scheut. Die AfD-Fraktion fordert eine ehrliche und nachhaltige Finanzpolitik, die den Gemeinden die notwendige Stabilität zurückgibt und langfristige Lösungen schafft.

Es braucht nun stabilisierende, zukunftsfeste Lösungen. Der kommunale Finanzausgleich muss die Infrastrukturpauschale vertikal seitens des Landes erhöhen, um gestiegenen Baukosten Rechnung zu tragen. Die allgemeinen Kosten werden nur gesenkt werden können, wenn vor allem übertragene Aufgaben gestrichen werden. Bestehende Aufgaben der Verwaltung und kommunaler Unternehmen müssen technisch verbessert werden. Schnelle digitale Prozesse, KI sowie Automaten und Roboter können kostenintensive Vollzeitäquivalente einsparen. Wenn selbst in Berlin die Streichung kostspieliger Kulturprojekte kein Tabu mehr ist, muss auch hier rangegangen werden. Ideologisch motivierte Klimaprogramme, die keinen direkten Nutzen für die Bürger bringen, gehören ins Stadtarchiv, aber nicht in künftige Haushaltspläne. Alte Verträge und Immobilien müssen überprüft werden. Wenn nicht umgehend gehandelt wird, wird der rot-rote Totalschaden die Kommunen in die Zahlungsunfähigkeit bringen.“

 Redaktioneller Hinweis:

https://www.lrh-mv.de/static/LRH/Dateien/Jahresberichte/KFB_2024.pdf