Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Umsetzung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes geht hervor, dass sich kaum finanzieller Mehrwert für die Gesellschaft gebildet hat. Auch die Datenlage ist nach wie vor diffus. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

 „Was wurde den Bürgern nicht alles seit 2016 durch dieses Gesetz versprochen. Die windigen Finanzberater der SPD versprachen das Grüne vom Himmel. Aus den Windrädern wollte man Profit für alle generieren. Gemeinden sollen sich den Haushalt aufhübschen können. Der Strom würde eine Einkommensquelle bilden. Nach rund acht Jahren ist weder die Akzeptanz gestiegen, noch der Kontostand von Bürgern und Gemeinden. Man muss das Gesetz als unwirksame Beruhigungspille benennen.

Gerade einmal 30 natürliche Personen haben Anteile erworben. Nur an zwei Parks wurde sich seitens der Kommunen beteiligt. Alternativen wirtschaftlicher Teilhabe wurden fast gar nicht angeboten. In lediglich drei Fällen wurde die Zahlung einer Ausgleichsabgabe und in nur drei Fällen wurde ein Sparprodukt offeriert. Die jährlichen Ausgleichsabgaben seit ca. 2020 an neun einzelne Gemeinden schwankten zwischen 255,49 Euro und maximal 1.269,47 Euro.

Bereits im Juni 2023 forderte die AfD-Fraktion eine Evaluation des Gesetzes. Es braucht dazu aber auch unbürokratische, digitale Berichtspflichten über den finanziellen Mehrwert für die Bürger.  Unter dem Strich ist wahrscheinlich der Verwaltungsaufwand höher als der Gewinn für die staatlichen und privaten Akteure.

Um die Akzeptanz für die Bürger zu erhöhen, muss sich der Strompreis deutlich senken. Fast 50 Prozent der Kosten entfallen durch andere, primäre Gesetze zu den Netzentgelten und Zählergebühren sowie Steuern bzw. Umlagen. Insbesondere dort ist juristischer Aktivismus gefragt.“

Redaktioneller Hinweis:

Kleine Anfrage des Abgeordneten Schmidt und Antwort der Landesregierung: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-3000/Drs08-3833.pdf