Einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zufolge soll das Bundeskriminalamt (BKA) bei Terrorverdacht, auch ohne konkrete Gefahr, zukünftig heimlich Wohnungen von Verdächtigen durchsuchen sowie elektronische Geräte mit Spionagesoftware ausrüsten dürfen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:

„Der Gesetzentwurf macht fassungslos. Die Definition von ‚Terrorismus‘ wurde in den vergangenen Monaten immer weiter aufgeweicht. Faesers Ansinnen, ‚Rechtsmittel unterhalb der Strafbarkeitsgrenze‘ einzuführen, kommt einer heimlichen Wohnungsdurchsuchung bei Terrorismusverdacht ohne Gefahr in Verzug sehr nahe. Ein bloßer Verdacht und das Zurechtbiegen von Gummiparagraphen machen somit die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung obsolet.

Es steht zu befürchten, dass in der Praxis eben nicht ausschließlich gegen Islamisten, Linksextremisten und Rechtsextremisten ermittelt wird, sondern dass der im Internet regierungskritisch gewordene Bürger Opfer staatlicher Willkür wird. Die Proteste in England zeigen, wie der Staat handstreichartig kritische Meinungsäußerungen von unzufriedenen Bürgern mit Gefängnisstrafen abstraft. Von staatlicher Seite aus wird hocheskaliert und die Bürger unter Generalverdacht gestellt. Das erinnert frappierend an Stasi-Methoden.“