Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hat das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im vergangenen Jahr Kosten in Höhe von über 241 Mio. Euro erstattet. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 haben sich die Kosten mehr als verdoppelt. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Jan-Phillip Tadsen:

„Im Vergleich der letzten drei Jahre haben sich allein die Kosten für Aufnahme und Unterbringung von 89 Mio. Euro (2021)[1] auf mehr als 241 Mio. Euro (2023) fast verdreifacht. Unser Land kann sich diese exorbitanten migrationsbedingten Kostensteigerungen schon lange nicht mehr leisten. Ein Politikwechsel muss denen zugutekommen, die Steuereinnahmen für die Zukunft des Landes erwirtschaftet und die nach einem langen Erwerbsleben eine auskömmliche Rente verdient haben.

Die aus dem Ruder gelaufene Migrationspolitik hat ein großes Heer an konkurrierenden Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich geschaffen, die aufgrund geringer Beiträge unserem Sozialstaat zusätzliche Kosten in längerer Perspektive bringen.[2] Das mag bestimmten wirtschaftlichen Interessen dienen, wirft aber zugleich die Frage nach einem langfristigen gesamtgesellschaftlichen Nutzen auf. An der deutschen Grenze entscheidet sich aktuell, inwieweit unser Rentensystem in noch stärkere Schieflage geraten wird.

Die erwarteten Steuereinnahmen für 2024 und Folgejahre sinken laut aktueller Steuerschätzung deutlich. In diesem Jahr muss das Land 96 Mio. Euro einsparen und in 2025 150 Mio. Euro. Es zeigt sich immer mehr, dass die Verteilungskämpfe mächtiger und den gesellschaftlichen Frieden auf noch härtere Proben stellen werden. Ein effektiver Grenzschutz dient der finanziellen und kulturellen Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes!“

Redaktioneller Hinweis:

[1] LT-Drucksache 8/2674.

2 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/brisante-migrationsstudie-so-viel-kostet-uns-die-zuwanderung-86695788.bild.html

Kleine Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: KA-Jan Phillip Tadsen_Kostenerstattungen nach §5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes an Landkreise und kreisfreie Städte in MV in den Jahren 2023 und 2024