Die Ampel wolle laut Bundesfinanzminister Christian Lindner „Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro“ entlasten. Gleichzeitig setze man erste Maßnahmen der Wachstumsinitiative um. Zum geplanten Gesetz zur Steuerfortentwicklung erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Das Ampelkabinett hat steuerliche Entlastungen zum Ausgleich der Inflation beschlossen. Die Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags sind zu begrüßen. Um spürbar zu entlasten, muss der Grundfreibetrag allerdings auf 14.000 Euro erhöht werden. So forderte es zuletzt die AfD-Bundestagsfraktion im April per Antrag. Wir müssen nicht nur die Inflation ausgleichen, sondern generell attraktivere Nettolöhne zahlen.
Ebenso ist eine Verschiebung der Einkommensteuergrenzen nach oben längst überfällig. Viele Fachkräfte wie Mediziner oder Ingenieure wandern ab oder nicht ein, wenn schon bei normalen Angestelltenverhältnissen in akademischen Berufen Spitzensteuersätze anfallen.
Die Landesregierung sollte dem Gesetz im Bundesrat definitiv zustimmen, aber per Änderungsantrag versuchen, die Grenzen der Entlastung noch zu Gunsten der Steuerzahler zu verschieben. Weitere Mindereinnahmen aus der Einkommensteuer dürften weitere Defizite im desolaten Landeshaushalt nach sich ziehen. Einmal mehr wird klar, dass nach der Mai-Steuerschätzung, Zensus und nun weiteren Ankündigungen ein Nachtragshaushalt fällig ist. Insbesondere auch wegen der Rückwirkung für das Jahr 2024.“