Seit 2020 wurden in Mecklenburg-Vorpommern in 2805 Fällen Deutsche Opfer einer Sexualstraftat oder eines Rohheitsdelikts mit zugewanderten Tatverdächtigen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik definiert dabei ‚Zuwanderer‘ als Personenkreis, der über das Asylrecht meist illegal ins Land gekommen ist. Das ergibt sich aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Hierzu erklären der Fraktionsvorsitzende und sicherheitspolitische Sprecher Nikolaus Kramer und der migrationspolitische Sprecher Jan-Phillip Tadsen:
„Jahr um Jahr werden Hunderte unserer Landsleute in Mecklenburg-Vorpommern Opfer der Gewalt zugewanderter Täter. Unter diesen Opfern sind auch Hunderte von Frauen und Kindern. Diese Gewalt ist eine direkte Folge der illegalen Migration. Wer wahllos nahezu jeden nach Deutschland herein lässt, der lässt eben auch Gewalttäter herein. Damit das ein Ende hat, braucht es einen wirksamen Grenzschutz.
Die politische Verantwortung für diese Erosion von Sicherheit trägt die rot-rote Landesregierung, namentlich Ministerpräsidentin Schwesig und Innenminister Pegel. Wenn das Land den migrationspolitischen Forderungen der AfD-Fraktion gefolgt wäre, wäre vielen der Opfer kein Leid geschehen. Die aktuelle Regierungsbildung in den Niederlanden zeigt, dass eine migrationspolitische Wende für mehr Sicherheit und Ordnung möglich ist. Dafür braucht es jetzt den politischen Willen auch in Mecklenburg-Vorpommern.“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: Drs. 8_3643_KA_Antwort_Kriminalstatistik