Ministerin Oldenburg behauptete sowohl im Bildungsausschuss als auch in einem Interview, dass der Polizeieinsatz zu den TikTok-Posts der Schülerin Loretta B. am Wossidlo-Gymnasium von Ribnitz-Damgarten angemessen gewesen wäre und der Schulleiter ‚vollkommen richtig‘ gehandelt hatte, indem er die Polizei alarmierte. Das Staatliche Schulamt lehnte zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter ab. Dazu erklärt der schulpolitische Sprecher, Enrico Schult:
„Ganz offenbar war der Polizeieinsatz am Ribnitz-Damgartener Wossidlo-Gymnasium Ende Februar unangemessen und stand sogar den internen Regelungen des Bildungsministeriums entgegen.
Auf eine Kleine Anfrage hin musste die Landesregierung nun einräumen, dass eine einfache Meldung per Meldebogen völlig ausgereicht hätte und ganz im Sinne des geltenden Notfallplanes gewesen wäre. So wies das auch ein Rundschrieben des Ministeriums vom 22. Februar 2024 aus. Insofern sind die Behauptungen von Bildungsministerin Oldenburg im Bildungsausschuss und im NDR, der Schulleiter hätte ‚vollkommen richtig‘ gehandelt, also tatsachenwidrig.
Meine Fraktion hatte stets kritisiert, dass der Schulleiter überzogen handelte, als er die Polizei rief, deren Einsatz am Gymnasium dann nicht nur unnötig, sondern sogar unangemessen erfolgte. Die Mutter der Schülerin will die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen gerichtlich feststellen lassen und hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter eingereicht, die vom zuständigen Schulamt nun wiederum ohne Begründung frech zurückgewiesen wurde. So geht man nicht mit berechtigten Sorgen von Eltern um.
Es ist an der Zeit, dass Ministerin Oldenburg ihre damalige Fehleinschätzung offen eingesteht und sich bei der Mutter und der Schülerin für den Polizeieinsatz entschuldigt. Wenn Schulamt und Bildungsministerin nach wie vor an der Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes festhalten, das Bildungsministerium auf meine Kleine Anfrage hin, aber einräumt, dass eine Meldung per Meldebögen A und B ausgereicht hätte, dann zeigt es das ganze Durcheinander in den staatlichen Behörden bei diesem Fall. Es ist nur zu begrüßen, dass es hier endlich zu einer gerichtlichen Klärung des Sachverhalts kommt.“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: KA_Antwort_Drs. 8_3565_RundschreibenSchulleitungen