Die öffentliche Anhörung im Sozialausschuss am 17. April 2024 enthüllte erschreckende Unklarheiten und potenzielle Risiken im Gesetzesentwurf der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns für ein Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz. Experten äußerten ernsthafte Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der Patientenrechte, während sie die mangelnde Klarheit und Durchsetzbarkeit des vorgeschlagenen Gesetzes bemängelten. Dazu erklärt unser gesundheitspolitischer Sprecher, Thomas de Jesus Fernandes:
„Ursprünglich waren die Experten von dem Gesetzesentwurf angetan, doch im Verlauf der Diskussionen und Nachfragen wurden erhebliche Lücken und Zweifel offensichtlich. Wir als AfD-Fraktion erkennen an, dass die Nutzung von medizinischen Daten zu Forschungszwecken eine gute Sache ist und ein einzigartiger Schatz für die Weiterentwicklung der Wissenschaft. Allerdings auch für Pharmaunternehmen oder andere Organisationen mit zweifelhaften Interessen. Besonders besorgniserregend war die anfänglich in der Anhörung als utopisch abgetane Gefahr des Datenverkaufs und des Handelns mit Patientendaten als Handelsware. Es wurde deutlich, dass auch hier erhebliche Unklarheiten und Gefahren bestehen, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Die Vergangenheit hat bereits einige beängstigende Beispiele für den Datenmissbrauch geliefert. Ein Beispiel ist der Cambridge-Analytica-Skandal, bei dem persönliche Daten von Facebook-Nutzern gesammelt und für politische Zwecke genutzt wurden. Ähnliche Praktiken könnten auch im Gesundheitswesen auftreten. Ein anderes Beispiel liefert auch der Angriff auf die Gesundheitsorganisation Anthem im Jahr 2015, bei dem Hacker Zugang zu persönlichen Gesundheitsdaten von Millionen von Menschen erlangten. Und auch Militärorganisationen könnten ein Interesse an medizinischen Forschungsdaten für zweifelhafte Zwecke haben.
Die Diskussionen über die Definition des öffentlichen Interesses und die Sicherheit externer Datensysteme zeigten eine beunruhigende Lücke im Gesetzesentwurf auf. Während einige Experten die Datensicherheit in Frage stellten und auf die bereits überlasteten Krankenhäuser hinwiesen, die mit einem noch größeren Arbeitsaufwand und Kosten konfrontiert wären, deren Finanzierung noch unklar ist, betonten andere die Notwendigkeit einer klaren Definition und Durchsetzung des öffentlichen Interesses.
Besonders besorgniserregend war die Unklarheit bezüglich der Rolle und des Handlungsspielraums der Treuhandstellen, die für die Pseudonymisierung von Daten zuständig sein sollen. Die Diskrepanz zwischen den Aussagen der Experten und den tatsächlichen Bestimmungen des Gesetzesentwurfs wirft ernsthafte Fragen zur Wirksamkeit und Verlässlichkeit des geplanten Systems auf.
Das Fazit der Anhörung ist alarmierend: Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsforschung ist nicht ausgereift und birgt erhebliche Risiken für Datenschutz und Patientenrechte. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass alle Bedenken und Unklarheiten ausgeräumt werden, bevor ein solch bedeutsames Gesetz verabschiedet wird.
Es ist unverantwortlich, ein Gesetz voranzutreiben, das so viele Fragen aufwirft und potenziell die Sicherheit und Privatsphäre der Bürger gefährdet. Die Regierung ist verpflichtet, den Schutz von Datenschutz und Patientenrechten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Beteiligten vollständig informiert und geschützt sind. Eine Opt-In-Option bei vollständiger vorheriger Aufklärung über alle Risiken mit späterem Widerrufsrecht ist der einzig mögliche Weg für uns als AfD-Fraktion, um die Patientenrechte zu wahren.“
Redaktioneller Hinweis:
Weiterführende Quellen:
https://www.sueddeutsche.de/digital/datenmissbrauch-was-ist-eigentlich-gerade-bei-facebook-los-1.3932349; Abgerufen am 18.04.2024
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/hackerangriff-auf-us-krankenversicherer-anthem-13410690.html; Abgerufen am 18.04.2024