Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Verfassungsschutz die JA als gesichert rechtsextrem einstufen darf, erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Dieses Urteil beruht auf der Annahme, dass es nur ein deutsches Staatsvolk gibt und Bestrebungen für den Erhalt eines ethnisch kulturell bestimmten deutschen Volkes verfassungswidrig sind, weil damit Menschen nichtdeutscher Herkunft ausgegrenzt würden, was gegen die Menschenwürde verstoße.
Das ist eine rechtliche Konstruktion, die so in keinem anderen Land der Welt denkbar wäre. Denn der Erhalt der eigenen Ethnie wird nirgendwo sonst als verwerflich angesehen. Im Übrigen auch nicht bei den Altparteien, sofern es sich um andere, fremde Völker handelt.
Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit sind nicht notwendig dasselbe und müssen sich keinesfalls widersprechen. Das Vertriebenengesetz arbeitet genau mit diesen Begriffen, und die AfD tastet die Gleichwertigkeit aller deutschen Staatsangehörigen unabhängig von ihrer Abstammung nicht an.
Fremden- und Ausländerfeindlichkeit sind keine Merkmale der AfD und auch nicht der JA. Sie sind allerdings, insbesondere im Hinblick auf die illegale Masseneinwanderung aus muslimischen Ländern und deren Folgen für unser Land, nichts, was die Politik wirklich überraschen kann.
Auch hier gilt, dass es ein Alleinstellungsmerkmal deutscher (sich immer mehr politisierender) Rechtsprechung ist, den nicht politisch korrekt denkenden Bürger als gesinnungsfeindlichen Verfassungsfeind auszugrenzen.
Die AfD vertraut darauf, dass die Bürger unseres Landes, insbesondere die mit Diktaturerfahrung, ein feines Gespür dafür haben, um was es hier eigentlich geht.“