Die Opferschutzbeauftragten (OBS) der Polizei verrichten ihren Dienst im Nebenamt. Bis zu 20 Prozent der Dienstzeit können zur Ausübung der Tätigkeit verwendet werden. Zwar sollen die OBS für alle Opfer zuständig sein, dennoch gibt es in Rostock und Neubrandenburg zwei gesonderte Ansprechpartner für Opfer von homo- und transphober Gewalt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Nikolaus Kramer:
„Unter anderem sind die gesonderten Ansprechpartner zur Sensibilisierung von Polizeibeamten ‚im Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Personen‘ zuständig. Bereits der Sternchen- und Buchstabensalat dieser Formulierung verrät, wohin die Reise geht. Des Weiteren ist die Rede von der ‚Sicherung einer Atmosphäre der Toleranz in allen Polizeibehörden‘ und der ‚Sensibilisierung der Öffentlichkeit‘.
Das alles hat bei Weitem nichts mehr mit einer seriösen Opferschutzberatung zu tun. Hier sollen die beiden gesonderten Ansprechpartner ganz klar politisch in die Polizeistelle hinein- und Öffentlichkeit hinauswirken. Das darf und kann niemals die Aufgabe von Polizeibeamten sein und verletzt die dienstliche Neutralitätspflicht.
Davon abgesehen, sind gesonderte Ansprechpartner für Minderheiten unnötig, da die OBS unabhängig von der sexuellen Herkunft der Opfer einen guten Job leisten. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Ansprechpartner für sonstige Minderheiten der rot-roten Landesregierung noch so in den Sinn kommen mag. Wir als AfD nennen das Kind beim Namen: ideologischer Unfug!“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: Opferschutzbeauftragte und Ansprechpartner bei der Landespolizei