Die kinder- und jugendpolitische sowie frauenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Petra Federau, macht auf die Gefahren des Selbstbestimmungsgesetzes für Frauen, Kinder und Jugendliche aufmerksam:
„Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es Eltern, nach einer Laune heraus den Geschlechtseintrag ihres Kindes zu ändern und ab Geburt frei zu wählen. Juristisch werden dem durch das Selbstbestimmungsgesetz keinerlei Grenzen mehr gesetzt. Weder ein Arzt noch der Standesbeamte dürfen die elterliche Entscheidung anzweifeln, es gibt keine Kontrollinstanz mehr.
Das Kind erhielte Namen und Papiere, die nicht zu seinem biologischen Geschlecht passen. Eltern, welche sich statt eines Jungen lieber ein Mädchen gewünscht haben, können so per Verwaltungsakt fernab der Realität ihren Willen bekommen. Da Kinder laut dem neuen Gesetz ab 14 Jahren ihr Geschlecht ändern dürfen, wären Kinder unter 14 Jahren dem Willen ihrer Eltern ausgesetzt, nach welchem Geschlecht sie zu erziehen wären. 14 Jahre als Junge ‚in der elterlichen Obhut‘ mit dem Namen Julia aufgewachsen und so erzogen? Das hinterlässt psychische Schäden ungekannten Ausmaßes!
Für Frauen ist das neue Gesetz ein Generalangriff auf ihre Schutzräume. Ein per Verwaltungsakt sich zur Frau gemachter Triebtäter oder Voyeur dürfte nun legal in der Frauenumkleide und -toilette sein Unwesen treiben, Frauen auflauern, sie beobachten, sich in den Kabinen selbstbefriedigen und gar Kameras installieren. Das ist eine Perversion jeglicher Frauenrechte und an Widerwärtigkeit nicht zu überbieten.“