Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ist das Fahren mit in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland nach Ablauf einer Jahresfrist ohne deutsche Zulassung nicht mehr erlaubt. Die freiwillige Deckung durch deutsche Haftpflichtversicherer endet Ende Mai, ab dann müssen ukrainische Autohalter selbst eine Versicherung nachweisen. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:
„Ende des Monats endet die freiwillige Deckung von Unfallschäden durch deutsche Haftpflichtversicherer. In Zeiten einer humanitären Ausnahmesituation auf unserem Kontinent war dies ein nobler Akt. Herr Pegel sollte sich dringend zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten öffentlich äußern, um so auch das Bewusstsein bei ukrainischen Fahrzeughaltern für das Ende der Frist und der Notwendigkeit einer Zulassung zu steigern.
Seit 2021 hat es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 122 Unfälle mit Beteiligung von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen gegeben. Dass derzeit jedoch keine statistisch auswertbaren Daten über die Anzahl von in unserem Land zugelassenen Fahrzeugen aus der Ukraine vorliegen, zeigt die Problematik, die im Falle eines Unfalles auftreten kann. Aufnahmebereitschaft hängt immer auch mit Gesetzestreue und Konfliktvermeidung zusammen!“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: Versicherungsstatus ukrainischer Fahrzeuge im Straßenverkehr MV