Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Zukunft der Geburtskliniken in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 8/1953) kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes, wie folgt:
„Die geplante Einteilung der Krankenhäuser in die Versorgungslevel I-III auf Vorschlag der Regierungskommission zur Krankenhausreform hat in MV weitreichende Folgen, insbesondere für die Geburtskliniken. Wir wollten wissen, welche Geburtskliniken unter Maßgabe der Krankenhausplanung aus Sicht der Landesregierung gefährdet sind. Hierzu möchte man sich aber anscheinend noch nicht äußern und verweist darauf, dass sich Bund und Länder noch in einem Meinungsbildungsprozess befänden, der nicht abgeschlossen sei. Vor dem Hintergrund der flächendeckenden Versorgung seien aber für die Landesregierung auch solche Einrichtungen notwendig, die im Vergleich zu anderen Leistungserbringern wenige Geburten im Jahr versorgen. Daher orientiere sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport im Vorgehen an den Vorgaben zu ‚Sicherstellungszuschlägen‘.
In der medialen Debatte bereitete vor allem die geplante Teilschließung der Frühchen-Station am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg wegen geringer Fallzahlen Anfang 2023 Sorge. Allein 2021 wurden hier 177 Risikogeburten durchgeführt, die Anzahl der Geburten lag insgesamt bei 881 und die Landesregierung sagt selbst, dass im Rahmen einer flächendeckenden Versorgung eine Distanz zur nächstgelegenen Fachabteilung Geburtshilfe von maximal 40 PKW-Fahrtminuten zugrunde gelegt werden soll. Wie kann es dann bei so einem Bekenntnis dennoch dazu kommen, dass wichtige Geburtskliniken schließen müssen?
Noch unbegreiflicher erscheint dies vor dem Hintergrund, dass SPD und LINKE sich in ihren Koalitionsvereinbarungen unter Ziffer 437 auf den Erhalt aller Krankenhausstandorte geeinigt haben: ‚Die Koalitionspartner setzen sich für den Erhalt der wohnortnahen und patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung durch ein Netz der stationären Grund-, Regel- und Maximalversorgung ein. Hierzu zählt der Erhalt aller Krankenhausstandorte im Land‘ Hierauf beruft sich die Regierung in ihrer Antwort auf unsere Anfrage, weil noch kein Referentenentenentwurf vorliegt. Wir werden die Landesregierung zukünftig daran erinnern und festnageln, sollte es doch zu weiteren Schließungen kommen. Der Erhalt der Geburtskliniken hat oberste Priorität!“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56260/zukunft_der_geburtskliniken_in_mecklenburg_vorpommern.pdf