Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion liefern die gemeinnützigen Träger bei der praktischen Umsetzung der Transparenzregeln des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes unterschiedliche Angaben. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Die Antwort der Landesregierung ist absolut kläglich und zeigt erneut, dass dieses gesetzliche Flickwerk reine Symbolpolitik ist. Die Freie Wohlfahrtspflege hat die Verpflichtung zur Transparenz als wesentliche Grundlage zur Gewährung von Zuwendungen.
Die bisherigen Einträge in die Transparenzdatenbank sind vom Inhaltsgehalt und in ihrer Aussagekraft sehr unterschiedlich. Einige Einträge beinhalten eher standardmäßige Angaben, andere gehen bis ins Detail und nennen auch konkrete Gehälter, insbesondere jene von Führungskräften. Wenn die Transparenz im Ermessen der jeweiligen gemeinnützigen Träger liegt, bis zu welchem Level sie Angaben machen oder auch gar keine Angaben machen, dann sind die Transparenzregeln eine Farce.
Sehr ausweichend beantwortet die Landesregierung den Umstand, dass in der Zuwendungsdatenbank auch gemeinnützige Träger finanzielle Unterstützung bekamen, die jedoch nicht in der Transparenzdatenbank zu finden sind. In diesem Zusammenhang wird auf den Wirkungskreis der Landkreise/kreisfreien Städte und deren Weiterleitungsverhältnis zu den gemeinnützigen Trägern verwiesen. Dadurch ist die Landesregierung erstmal raus aus der Verantwortung. Doch der erstmalige Bericht, der von den Landkreisen/Kreisfreien Städten über die gesetzeskonforme Verwendung der Finanzmittel gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erfolgen muss, kommt erst bis zum 30. Juni 2023.
Wir setzen darauf, dass zu den Adressaten die als gemeinnützige Träger Zuwendungen erhalten haben, auch korrespondierende Einträge in der Transparenzdatenbank zu finden sind!“
Redaktioneller Hinweis:
Kleine Anfrage des Abgeordneten de Jesus Fernandes und Antwort der Landesregierung: Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung