Zu dem Vorgehen der Kassen und deren angeführtes Argument von Mindestzahlen bezieht der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Jesus de Fernandes, im Folgenden Stellung:
„Sämtlichen Krankenhäusern wurden bundeseinheitliche Mindestmengen in der Versorgung auferlegt, ohne dabei aber die für die Bundesländer spezifische Bevölkerungsdichte zu berücksichtigen. Nebst ebenso dramatischen Behandlungsverboten für drei Klinikstandorte in MV hat es nach Maßgabe der unterschrittenen Mindestmengen vor allem die Frühgeborenenmedizin in unserem Bundesland getroffen.
Wenig Abhilfe schaffen auch die Aussagen von Thorsten Koplin, welcher lediglich die Möglichkeit der Unterstützung durch das Land in den Raum stellt, sie aber als Teil der Landesregierung und zur Verblüffung der Opposition nicht einfach direkt in Angriff nimmt. Rasches Handeln statt anbiedernde Ankündigungen potentiellen Handelns seitens der Regierung ist hier gefragt.
Konkret heißt das nämlich für die betroffenen Familien im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum Jahreswechsel: Bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen muss auf Rostock oder gar Berlin ausgewichen werden. Aus diesem Grund setzt sich die AfD-Fraktion mit vollem Einsatz für die Belange von (zukünftigen) Familien in MV ein und beantragte sogleich die Behandlung dieses mehr als dringlichen Themas zur Situation der Frühgeborenenmedizin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ bei der nächsten Ausschusssitzung sowie ein explizites Expertengespräch.
Die Förderung und Begleitung von Nachwuchs bildet die Kernsäule der Daseinsversorgung in MV – die Verantwortlichkeit des Landes versteht sich hier von selbst. Die Kassen sollten zudem schleunigst ihr an Mindestmengen orientiertes Handeln revidieren, insofern sie dadurch die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum maßgeblich gefährden, gerade im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern.“