Die Richtlinie zur Regelung der Zuschüsse für Fahrt- und Unterbringungskosten für Auszubildende wird neu gefasst. Dabei werden nicht etwa mehr Mittel für die einzelnen Azubis gewährt, sondern lediglich die Grenze der Ausbildungsvergütung angehoben, bis zu der Zuschüsse beantragt werden können – von bisher 500 auf jetzt 750 Euro. Längst überfällig, wenn man bedenkt, dass die bundesweite Mindestvergütung schon jetzt 585 € beträgt und das nur im ersten. Lehrjahr. Eine wirkliche Stärkung der dualen Berufsausbildung sieht anders aus. Dazu erklärt der schulpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult:
„Vor dem Hintergrund der erwartbar dramatischen Kostenexplosion für Azubis und deren Familien forderte die AfD bereits während der Haushaltsberatungen mehr Fahrt- und Unterbringungszuschüsse. Doch während die Landesregierung lediglich die Einkommensgrenze anhob, bis zu der Anträge auf Zuwendungen gestellt werden können, bleibt der Zuschuss für die Azubis auf gleichem Niveau.
Von 140 € halbjährig auf nun 280 € im Jahr – welch ein Etikettenschwindel, den die Landesregierung als den großen Wurf für die Entlastung der Berufsschüler verkauft.
Wenn man bedenkt, dass sich die Benzin- und PKW Unterhaltungskosten seit Einführung der Fahrtkostenrichtlinie 2015 enorm gesteigert haben, bleibt festzuhalten: Der Berg kreißte und gebar eine Maus, denn wirklich geholfen ist den Berufsschülern mit dieser Änderung nicht.
Die duale Berufsausbildung muss durch das Land dringend finanziell bessergestellt werden. Dazu gehört eine deutliche Anhebung der Fahrtkosten- und Unterbringungszuschüsse, aber eben auch eine Änderung des Schulgesetzes, wonach Azubis ebenfalls eine Kilometerpauschale zur Berufsschule geltend machen können. Denn der Wahlkampfschlager Azubi-Ticket scheitert für die meisten Berufsschüler bereits an einem nicht verfügbaren Nahverkehr, so dass die Mehrzahl weiter aufs eigene Auto setzt.
Die Stärkung der dualen Berufsausbildung darf kein Lippenbekenntnis bleiben und muss sich ebenso in den Förderstrukturen widerspiegeln. Denn anders als im von BaföG bis Hochschulfinanzierung stark subventionierten akademischen Bereich bleibt die Wertschöpfung aufgrund der Berufsausbildung meist zu vollständig unserem Land erhalten. Ein Handwerker, der hier ausgebildet wird, lebt und arbeitet später auch hier, und er zahlt hier seine Steuern. Die Förderstrukturen für die berufliche Bildung gehören auf den Prüfstand, die Anpassung der besagten Richtlinie bleibt daher weit hinter dem Erforderlichen zurück.“