Ein erst seit kurzem im Land registrierter Afghane ohne offizielle Papiere hat eine 11-Jährige in einem Neustrelitzer Park vergewaltigt. Das nun verkündete Urteil spricht den Täter schuldig, setzt die Freiheitsstrafe aber zur Bewährung aus. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
»Das Urteil steht exemplarisch für eine Fehlentwicklung in unserer Justiz. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht darf nicht dazu führen, dass letztlich der Täterschutz Vorrang vor dem Opferschutz einnimmt. Die Strafe muss auch im Jugendstrafrecht noch in einem vertretbaren Verhältnis zum Gewicht der Straftat stehen. Hier wurde ein 11-jähriges Mädchen brutal vergewaltigt und der auf mindestens 16 Jahre geschätzte Täter kommt mit einer einjährigen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe davon. Das ist so krass danebengegriffen, dass sich das Opfer ein weiteres Mal gedemütigt fühlen muss. Letztlich bleibt hier die Würde des Opfers auf der Strecke.«
Ergänzend hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:
»Wie sicher können wir eigentlich sein, dass der Täter wirklich 16 Jahre alt ist und nicht doch schon erwachsen? Das Urteil zeigt die ganze Hilflosigkeit, mit der unsere Gesellschaft diesem Gewaltphänomen gegenübersteht. Anstatt eine schonungslose Diskussion über die kulturellen Ursachen dieser schockierenden Zuwanderergewalt zu eröffnen, lenkt die CDU nur mit Justizschelte von ihrer eigenen Verantwortung ab.
Damit solche Taten zukünftig wirksam verhindert werden, braucht es jetzt den Willen für eine migrationspolitische Wende. Das heißt: Ein Strafrecht, das auch jugendliche Vergewaltiger wirksam hinter Gitter bringt und eine Grenzpolitik, welche unser Land nicht länger überfordert sowie anschließend eine konsequente Abschiebung von verurteilten Straftätern – auch nach Afghanistan!«