Das Chancenaufenthaltsrecht, das ab 2023 auch in MV gelten soll und eigentlich ausreisepflichtigen Personen unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht offeriert, wird von der Regierung als fortschrittlich und menschenfreundlich gefeiert. Doch bei konkreten Fragen offenbaren sich empfindliche und risikoreiche Wissenslücken, ergab jetzt eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:

 „Das Innenministerium ist bei dieser tiefgreifenden Gesetzesänderung sehr schlecht aufgestellt – man muss wohl sagen: komplett ahnungslos. Bezüglich konkreter Fakten und Zahlen weiß man in Schwerin gar nichts. Für ein realistisches Lagebild ist es dringend angezeigt, über die kommunalen Ausländerbehörden statistische Daten zu erheben.

Eine Anforderung für das Chancenaufenthaltsrecht ist zum Beispiel das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wie wird das nochmal überprüft? Sind unsere demokratischen Grundprinzipien mit dem Sprachniveau A2 überhaupt verstanden worden? Dazu kann die Regierung keine Angaben machen.

Zudem dürfen die Personen nicht straffällig geworden oder als Extremisten in Erscheinung getreten sein. Wie viele der 4.063 Personen mit Duldungsstatus sind denn straffällig oder als Extremisten auffällig geworden? Auch hierbei ist die Regierung kenntnisbefreit.

Dass die Landesregierung darüber hinaus keinerlei Informationen zu den beruflichen Qualifikationen des angesprochenen Personenkreises hat, zeigt das ganze Dilemma der fortgesetzten Einwanderung in unseren Sozialstaat auf. Das ab Januar 2023 vermutlich geltende Chancenaufenthaltsrecht für ausreisepflichtige Personen wird den Anreiz, illegal nach Deutschland zu kommen, nochmals intensivieren. Schlechte Aussichten in multiplen Krisenzeiten!“  

 

Redaktioneller Hinweis:

Kleine Anfrage des Abgeordneten Tadsen und Antwort der Landesregierung im Anhang.

Drs08-0752