Zur Entscheidung des Schweriner Landgerichts im Streit zwischen Genting Hongkong und dem Land MV erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt, der als Prozessbeobachter anwesend war:
„Das Gericht hat heute klargestellt, dass die heutige Entscheidung noch keine endgültige Klärung des Sachverhalts bedeutet. Das Land muss die 88 Millionen Dollar nun nicht im Eilverfahren auszahlen, da das Gericht keine besondere Eilbedürftigkeit in diesem Fall sieht.
Das Gericht ist nicht davon überzeugt, dass sich Genting – im Gegensatz zu den MV-Werften – in existenzieller Not befindet. Das hieße aber auch, dass es nicht so leicht für das Land wäre, den Darlehensvertrag zu kündigen. Nun kann Genting in Berufung oder ins Hauptsacheverfahren gehen und wird das wahrscheinlich auch tun. Das Damoklesschwert, dass die falsche Werftenpolitik der Landesregierung die Steuerzahler teuer zu stehen kommt, schwebt also nach wie vor über uns. Zumal es in der Vergangenheit in Ausschusssitzungen auch für möglich gehalten wurde, dass Genting versuchen könnte, vom Land Schadenersatz für den fallenden Aktienkurs einzuklagen.“
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